Bürgschaften des Landes Niedersachsen

Das Land Niedersachsen gewährt zur Absicherung volkswirtschaftlich förderungswürdiger und betriebswirtschaftlich vertretbarer Vorhaben Landesbürgschaften.

Landesbürgschaften für:

  • Gründungs-, Projekt- und Nachfolgefinanzierungen (z. B. MBO, MBI)
  • Wachstumsfinanzierungen
  • Rationalisierungs- und Modernisierungsmaßnahmen
  • Auffanglösungen, Restrukturierungen, Sanierungen

als Betriebsmittelkredite (inkl. Avale) und/oder Investitionsdarlehen.

Förderung für gewerbliche Unternehmen, Freiberufler sowie Land- und Forstwirte.

Der Höhe nach besteht praktisch keine Deckelung; wesentlicher Einflussfaktor dafür ist das bankinterne Rating des Kreditnehmers.

Bürgschaftsumfang bis höchstens 80 % des Ausfalls, mind. 20 % des Obligos sind von der Hausbank zu tragen.

Sicherheitenstellung soweit verfügbar; haftungsmäßige Einbindung des maßgeblichen Gesellschafters erforderlich.

Frühes kostenfreies Vorgespräch mit anschließendem Signal über die mögliche Höhe und Ausgestaltung der Bürschaft. Daraufhin Antragstellung über die Hausbank, Begutachtung für das Land durch PwC, Entscheidung wenige Wochen nach Überlassung der vollständigen Antragsunterlagen.

Kosten einer Landesbürschaft:

  • Einmaliges Antragsentgelt: ca: 0,5 % - 1,0 % des zu verbürgenden Kreditbetrages (Abhängigkeit von der Kredithöhe), max. jedoch € 125.000
  • Laufende Provision: 0,75 % p.a. des verbürgten (Rest-) Kreditbetrages

Weitere Informationen unter  www.pwc.de/de/beihilfewertrechner

Kontakt für unverbindliche Voranfragen:

PricewaterhouseCoopers AG WPG
Mike Schwake
Fuhrberger Straße 5  
30625 Hannover
Tel. 0511/5357-5323
E-Mail:  mike.schwakede.pwc.com