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Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) im Landkreis GöttingenZiel der Förderung Durch die Zuwendungen der EU für kleine und mittlere Unternehmen sollen neue Arbeitsplätze geschaffen und vorhandene Arbeitsplätze nachhaltig gesichert werden. Die Wettbewerbsfähigkeit der KMU kann damit im Kreisgebiet nachhaltig verbessert werden. Was wird gefördert? Es werden arbeitsplatzschaffende und -sichernde Investitionen gefördert. Konkret:
Wie wird gefördert? Die Zuwendung wird als nichtrückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung zur Projektförderung gewährt. Die Zuwendung erfolgt aus EU- und Landkreismitteln. Die Förderung erfolgt ab einer Zuschusshöhe von 5.000 EUR. Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Mitteln ist nicht möglich. Die Zuschusshöhe variiert:
Unterlagen zum Download:
Wie erfolgt die Antragstellung? Vor Investitionsbeginn ist ein Antrag auf Gewährung des Zuschusses zu stellen. Dieser ist an die WRG (Wirtschaftsförderung Region Göttingen) zu richten. Wie gestaltet sich der Verfahrensablauf?
Auftaktveranstaltung 23.01.2008
Selbstverständlich nehmen wir uns gern die Zeit, Fragen mit Ihnen zu erörtern. Wer sind Ihre Ansprechpartner? Heike Müller-Otte, WRG GmbH, Tel. 0551/9995498-3 Marion Comte, Landkreis Göttingen, Tel. 0551/525-731 |
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