Schutzrechte für Innovationen
Sie haben eine Innovation und fragen sich, wie und ob Sie diese Innovation schützen lassen sollten? Je nach Voraussetzung und Bedarf können Sie Ihre Innovation mit einem Patent, Gebrauchsmuster, Marken oder Geschmacksmuster schützen lassen.
Patente ( http://www.dpma.de/patent/index.html) machen technische Erfindungen wertvoller. Mit Patenten können technische Erfindungen geschützt werden, die weltweit neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. Bitte berücksichtigen Sie, dass vor Patentanmeldung Ihre Innovation nicht veröffentlicht werden darf. Nach der Patentanmeldung erfolgt grundsätzlich nach 18 Monaten eine Veröffentlichung im Patentblatt der DMPA.
Gebrauchsmuster ( http://www.dpma.de/gebrauchsmuster/index.html ) sind ein einfach, preiswert und schnell zu erlangender Erfinderschutz. Technische Erfindungen, die neu und gewerblich anwendbar sind, können auch als Gebrauchsmuster geschützt werden, wenn sie auf einem erfinderischen Schritt beruhen.
Marken ( http://www.dpma.de/marke/index.html) als Herkunfts-, Qualitäts- und Werbekennzeichen. Marken sind Kennzeichen für Waren und Dienstleistungen. Sie dienen dazu, Waren und Dienstleistungen von anderen Unternehmen zu unterscheiden.
Geschmacksmuster ( http://www.dpma.de/geschmacksmuster/index.html) ist ein Designschutz für Form- und Farbgestaltungen. Geschmacksmuster schützen die äußere Gestaltung, also das Design von zwei- oder dreitdimensionalen Gegenständen. Schutzfähig ist die Form und / oder die Farbgebung von Gegenständen.
Ausführliche Detailinformationen erhalten Sie beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) unter www.dpma.de (Verlinkung zu www.dpma.de) oder telefonisch bei den Auskunftstellen:
DPMA, Zweibrückenstraße 12, 80331 München Telefonzentrale (089) 2195-0 Auskunftsstelle (089) 2195-3402
DPMA – Dienststelle Jena, Goethestraße 1, 07743 Jena Telefonzentrale (03641) 40-54 Auskunftsstelle (03641) 40-5555
DPMA – Technisches Informationszentrum Berlin, Glitschiner Straße 97, 10969 Berlin Telefonzentrale (030) 25992-0 Auskunftsstelle (030) 25992-220
Darüber hinaus, bietet das EZN Erfinderzentrum Norddeutschland (Verlinkung zu www.ezn.de) eine fachkundige Beratung an. Innovation bedeuten für Unternehmen Wettbewerbssprünge. Deshalb hat das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr 1981 EZN ins Leben gerufen. Seitdem hat EZN mehr als 13.000 Technologiebewertungen durchgeführt und weit über 1500 Patentanmeldungen bzw. Patentfamilien betreut. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.ezn.de oder telefonisch unter
EZN Erfinderzentrum Norddeutschland GmbH Theaterstr. 2, 30159 Hannover Telefon 05 11 / 85 03 08 - 0
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